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Kauf einer Immobilie

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Sie kaufen eine bereits bestehende oder im Bau befindliche Immobilie zusammen mit dem Grundstück. Auch der Kauf eines Baugrundstücks ist ein Immobilienkauf. Dies erfolgt durch einen notariellen Kaufvertrag. Auf den Kaufpreis wird die Grunderwerbsteuer fällig.

Kostenermittlung:

Die Gesamtkosten lassen sich in 3 Bereiche aufteilen. Die Bereiche 1 und 2 erhöhen den Wert der Immobilie für die Bank. Der Bereich 3 beinhaltet Kosten/Gebühren , welche den Immobilienwert nicht erhöhen.

  • Kaufpreis für das Haus oder die Eigentumswohnung
  • ggf. der Kaufpreis für Sondereigentum (z. B. Tiefgaragestellplatz)

  • Modernisierungskosten (z. B. neue Fenster, Türen, Fliesen, Badausstattung, Dacheindeckung)
  • An- und Umbaukosten (z. B. Ausbau Dachgeschoss, Anbau Wintergarten).

  • Notargebühren
  • ggf. Maklercourtage
  • ggf. Grunderwerbssteuer
  • ggf. Zinskosten während der Bauzeit
  • ggf. Kosten für vom Vorbesitzer übernommenes Mobiliar (z.B. Einbauküche)
Tipps:
  • Falls Sie im Moment noch Miete zahlen, ist es interessant zu ermitteln wie sich die Kosten des Kaufs im Verhältnis zur derzeitigen Mietzahlung entwickeln. Hier können Sie die "Kaltmiete" Ihrer neuen Immobilie berechnen.
  • Die Kreditinstitute prüfen den Kaufpreis in der Regel durch Gutachten. Durch Angaben zu Ausstattungen und Sanierungen kann der Gutachter den Wert der Immobilie höher ansetzen. Bei einer Kernsanierung führt dies zu einem fiktiven neuen Baujahr und zu einer Wertsteigerung. Dies erhöht den max. Darlehensbetrag.
  • Prüfen Sie eventuelle Lasten im Grundbuch Abteilung II und III. Diese Lasten können sich auf den Wert auswirken. Fordern Sie die zugrundeliegenden notariellen Urkunden vom Verkäufer mit ab. Sollte das Objekt noch vermietet sein, so sind weitere wichtige Punkte zu beachten.
  • Gibt die Immobilie die Möglichkeit einer weiteren Bebauung? Unter Umständen kann hier ein höherer Wert angesetzt werden und durch die größere Sicherheit für die Bank ein besserer Zins für Sie angesetzt werden.
  • Modernisierungen an der Immobilie erhöhen den Wert und können zumeist gleich mit finanziert werden. Sollte sich die Wohnfläche vergrößern, so steigert auch dies auch den Immobilienwert.
  • Falls Sie Arbeiten am Objekt vornehmen wollen, so biete es sich an Kostenvoranschläge einzuholen um keine Überraschungen zu erleben. In den Kosten sollte ein Kapitalpuffer für Unvorhergesehenes eingebaut werden.
  • Terrassen und Balkone können oft bis zur Hälfte ihrer Fläche der Wohnfläche mit angerechnet werden (§ 4 Nr. 4 WoFIV). Das erhöht den Wert und den maximalen Darlehensbetrag.
  • Bei Arbeiten an der Immobilie können Eigenleistung angesetzt werden. So werden von vielen Banken Eigenleistungen in Höhe von 20.000 € ohne Nachweis anerkannt. Sollten Handwerker mithelfen können, so lassen sich die Eigenleistungen weiter erhöhen. Dies kann den Zins, teilweise erheblich verbessern.
  • Sollten Einrichtungen und Möbel im Vertrag gesondert ausgewiesen werden, so ist zu beachten, dass diese Kosten meist nicht direkt finanzierbar sind. Diese Kosten gehören zu den Nebenkosten.
  • Zu beachten ist, das Renovierungsarbeiten beim Kauf einen Bestandsimmobilie meist nicht direkt finanziert werden können. Dies ist nur bei einem Neubau einmalig möglich.
  • Es gibt für Sanierungen und Modernisierungen eine Vielzahl von regionalen und kommunalen Förderungen: Hier können Sie Ihre Förderungen finden.