Neubaufinanzierung
beschreibung, kostenermittlung, tipps, unterlagen
Sie errichten als Bauherr ein neues Gebäude mit einer Baufirma. Das Grundstück erwerben Sie hierbei von Dritten oder es steht bereits in Ihrem Eigentum.
Dadurch wird in der Regel max. auf das erworbene Grundstück die
Grunderwerbsteuer
erhoben.
Kostenermittlung:
Die Gesamtkosten lassen sich in sechs Bereiche aufteilen. Die Bereiche 1 bis 4 sind hierbei
werterhöhend
für die Immobilie.
Die Bereiche 5 bis 6 stellen Nebenkosten dar, welche den Immobilienwert nicht erhöhen.
- Kaufpreis für das Grundstück (ohne Nebenkosten siehe 5.)
- eventuelle Kosten für die externe Erschließung des Grundstücks
- eventuelle Abrisskosten und Baumrodungen
- Hauspreis gemäß Werkvertrag
- Fundamentplatten- oder Kellerpreis
- ggf. Bemusterungspuffer
- ggf. Baustrom, Bauwasser, Abfallentsorgung und Versicherungen
- innere Erschließung bis in das Haus (z. B. Wasser/Abwasser, Gas, Strom etc.)
- ggf. weitere Ausbaukosten soweit nicht im Hauspreis enthalten (z. B. Malerarbeiten)
- Architektenkosten/Planungskosten
- Behördenleistungen (z. B. die Baugenehmigung, Hausnummer beantragen etc.)
- Vermessungsarbeiten (z. B. amtlicher Lageplan)
- Kosten für Erdarbeiten, Beräumung, Straßensperrungen und Baufreiheit
- Kosten für Garage/Carport
- Kosten für Zäune
- Kosten für Terrasse
- Kosten für Bepflanzungen
- Kosten für sonstige Anlagen
- ggf. Maklercourtage
- ggf. Grunderwerbssteuer
- ggf. Notargebühren und Grundschuldbestellung
- ggf. Zinskosten während der Bauzeit
- ggf. Kosten für Küche/Möbel
- ggf. Kosten für Ablösung/Umschuldung von weiteren Krediten
Tipps:
-
-
Die möglichst genaue Ermittlung bzw. Schätzung der Gesamtkosten ist bei der Neubaufinanzierung wichtig.
Hierbei ist einiges an Erfahrung und an rechtliche Kenntnisse erforderlich. Es sollte ein Kapitalpuffer
berücksichtigt werden um eine Nachfinanzierung zu vermeiden.
-
Im Rahmen eines Neubaus kann Eigenleistung erbracht werden. So werden von vielen Banken Eigenleistungen in Höhe von 20.000 €
ohne Nachweis anerkannt. Sollten im Bekanntenkreis noch Handwerker mithelfen können, so lässt sich dieser Betrag und damit
der Beleihungswert und der Zins, teilweise erheblich verbessern.
-
Gibt es beim Grundstück die Möglichkeit der späteren Teilung und weiteren Bebauung? Unter Umständen kann hier ein
höherer Wert angesetzt werden. Dadurch kann sich der Zins verbessern.
-
Hat das Haus später eine Terrasse? Diese kann zum Teil die Wohnfläche erhöhen und somit ebenfalls
den Beleihungswert der Immobilie verbessern. Auch daraus kann ein besserer Zins resultieren.
-
Eventuelle Bewertungsreserven beim Grundstück helfen oft den Zins entscheidend zu verbessern.
-
Berücksichtigen Sie einen angemessenen Betrag für die Außenanlagen. Diese stellen auch einen Notfallpuffer dar,
falls es zu unerwarteten Ausgaben kommt. Gut das die Außenanlagen auch später angelegt werden können.
-